Sonntag, 24. März 2013

Schonzeiten Frankreich

Die Schonzeiten in Frankreich

sind, wie die Angelscheine in Frankreich, eine sehr individuelle Angelegenheit. Es gibt jedoch ein paar allgemeine Regelungen, die zumindest als erster Anhaltspunkt dienen können.

Schonzeiten für Gewässer der ersten Kategorie (Salmoniden)

Vom zweiten Samstag im März bis zum dritten Sonntag im September ist das Angeln hier erlaubt. Einzige Ausnahme sind die Äschen, die nur vom dritten Samstag im Mai bis zum dritten Sonntag im September keine Schonzeit haben.

Schonzeiten für Gewässer der zweiten Kategorie (alle anderen)

Hier ist das Angeln ganzjährig gestattet, jedoch gibt es einige Ausnahmen:
  •  Hechte dürfen nur zwischen dem ersten Mai und dem letzten Sonntag im Januar des nächsten Jahres beangelt werden
  • Äschen dürfen nur vom dritten Sonntag im Mai bis zum 31. Dezember befischt werden
  • Salmoniden (Bach- und Regenbogenforelle, Saibling, usw.) dürfen nur zwischen dem zweiten Samstag im März und dem dritten Sonntag im Dezember gezielt beangelt werden. Dies gilt auch für Lachs und Meerforelle

Samstag, 23. März 2013

Angelschein Frankreich

Angelscheine in Frankreich

gibt es grundsätzlich in zwei "Kategorien":

Angelschein für Fließgewässer in Frankreich

Die Fischerreichte für viele größere Flüsse und Kanäle in Frankreich liegen beim französischen Staat. So ist es oft möglich mit einer Fischereilizenz mehrere Gewässer zu befischen. Allerdings erstrecken sich die Lizenzen zumeist nicht auf das komplette Gewässer, sondern nur bestimmte Abschnitte. Hier sollten Sie ganz genau aufpassen, welche Strecke Sie mit Ihrer Angellizenz befischen dürfen, damit Sie nicht durch eine kleine Unachtsamkeit plötzlich "Schwarzangeln", weil Sie "Ihren" Abschnitt verlassen haben.

Angelschein für Seen in Frankreich

Die Fischereirechte für kleine Flüsse, viele Seen oder auch Teiche in Frankreich gehören in der Regel nicht dem Staat. Hier werden die Abgaben in Form der Gebühr für Ihren Angelschein zum Teil auch an private Personen entrichtet.