Sonntag, 31. März 2013

Schonzeiten in Polen

Schonzeiten in Polen

Wie eigentlich überall auf der Welt, gibt es nicht nur Mindestmaße für Fische in Polen, sondern es stehen viele Fischarten auch in Polen zu bestimmten Zeiten unter Schutz. Sie sollten in Polen diese Schonzeiten nicht nur wegen der empfindlichen Strafen beachten, denn schließlich sind sie nicht ohne Grund festgelegt: Die Fische sollen ungestört für Nachwuchs sorgen können und davon hat schließlich jeder Einzelne auf lange Sicht mehr, als von einem illegal entnommenen Fisch, der noch nicht zur Teilnahme am Laichgeschäft gekommen ist. Darüber hinaus sind auch noch einige weitere Gesetze zum Angeln in Polen zu beachten.

Fischart Schonzeit
Aal 15.06. - 15.07.
Äsche 01.03. -31.05.
Bachforelle In der Weichsel bis zur Mündung des Flusses San und ihren Nebenflüssen, im San und seinen Nebenflüssen, sowie in der Oder und ihren Nebenflüssen von der Grenze mit der Tschechischen Republik bis zu ihrer Mündung und im Fluss Bistrita Bystrica und seinen Nebenflüssen: 01.09. - 31.01. In allen anderen Gewässern: 01.09. - 31.12.
Barbe 01.01. - 30.06.
(Blau)Nase 01.01. - 15.05.
Hecht 01.01. - 30.04.
Huchen 01.03. - 31.05.
Kleine Maräne 01.10. - 31.12.
Lachs In der Weichsel und ihren Zuflüssen oberhalb der Talsperre Wloclawek: 01.10. - 31.12. Außerhalb dieser Zeit ist kein Fischfang von Donnerstag bis Sonntag gestattet. In der Weichsel von der Staumauer in Wloclawek bis zur Mündung: 01.12 bis Ende Februar. In der Zeit vom 01.03 - 31.08.: Fangverbot von Freitag - Sonntag. In anderen Flüssen: 01.10. - 31.12.
Quappe 01.12. - Ende Februar
Rapfen 01.01. - 30.04.
(Regenbogen)Forelle In der Weichsel und ihren Zuflüssen oberhalb der Talsperre Wloclawek: 01.10. - 31.12. Außerhalb dieser Zeit kein Fischfang von Donnerstag - Sonntag gestattet. In der Weichsel von der Staumauer in Wloclawek bis zur Mündung: 01.12. - Ende Februar. In der Zeit vom 01.03. - 31.08.: Fangverbot von Freitag - Sonntag. In allen anderen Flüssen: 01.10. - 31.12.
Renke 01.10. - 31.12.
Seeforelle 01.09. - 31.01.
Wels In der Oder von der Mündung der Warthe bis zur Mündung der Oder: 01.12. - 31.05. In anderen Gewässern: 01.11. - 30.06.
Zährte In der Weichsel von der Staumauer in Wloclawek bis zur Mündung: 01.09. - 30.11. In anderen Gewässern: 01.01.- 30.06.
Zander 01.01. - 31.05.
Zobel 01.04. - 31.05.

Samstag, 30. März 2013

Angelschein Polen

Der Angelschein in Polen

Den Angelschein in Polen, im Sinne des deutschen Bundesfischereischeins, gibt es für Touristen nicht. Sie sollten sich allerdings um eine Angelkarte (karta wędkarska) für das Gewässer kümmern, in dem Sie gerne angeln wollen. Um eine solche Karte ohne einen polnischen Angelschein zu erhalten, müssen Sie nachweisen können, dass Sie kein polnischer Staatsbürger sind. Ein entsprechendes Ausweisdokument, wie ihr Personalausweis oder Reisepass, sollte dafür genügen. Darüber hinaus wird auch immer häufiger der Fischereischein aus Ihrem Heimatland verlangt, um nachzuweisen, dass Sie über das notwendige Wissen zum Angeln verfügen.Dazu zählt sicherlich auch, dass Sie sich rehctzeitig über die geltenden Schonzeiten in Polen, die Mindestmaße in Polen und auch weitere Gesetze zum Angeln in Polen informieren. Zumindest was die Schonzeiten und Mindestmaße angeht, hilft die kleine Liste mit den polnischen Fischnamen die lokalen Vorschriften besser zu verstehen.

Regionale Angelkarten

Der polnische Anglerverband (Polski Związek Wędkarski) besitzt beziehungsweise verwaltet einen großen Teil der Gewässer des Landes. Der Verband hat Polen in mehrere Regionen unterteilt, die aber nicht zwangsläufig in Übereinstimmung mit den Gebieten der Wojewodschaften (ein Art Pendant zu den deutschen Bundesländern, also Verwaltungsgebiete in Polen) sind. Für umgerechnet rund fünf bis 25 Euro, können Sie die Angelkarten für die Gewässer der jeweiligen Region in den regionalen Niederlassungen des Verbandes erwerben. Dort gibt es auch die Angelkarten für die polnische Ostseeküste.

Freitag, 29. März 2013

Allgemeine Gesetze zum Angeln in Ungarn

Gesetze zum Angeln in Ungarn

Anzahl der Ruten

Für erwachsene Angler sind in Ungarn zwei Ruten erlaubt. Bei Jugendlichen ist es komplizierter, denn sie dürfen in Ungarn teilweise nur mit einer, manchmal jedoch auch mit zwei Ruten fischen. Da hilft nur ein Blick in die Angelkarte, um ganz sicher zu sein, was erlaubt ist. Für Kinder ist es wiederum einfacher, denn sie dürfen grundsätzlich nur eine Angel im Wasser haben. Sie möchten wissen, ob man in Ungarn ohne Angelschein angeln darf? Folgen Sie einfach dem Link ;)

Und sonst?

Neben der erlaubten Anzahl an Ruten, ist es gestattet eine Senke zum Fangen von Köderfischen zu verwenden, die maximal 1m² groß sein darf.

Entnahmelimits

Sie dürfen täglich bis zu fünf Fische entnehmen, wenn die Art einem Mindestmaß unterliegt. Dabei dürfen jedoch nicht mehr als drei Stück der gleichen Art angehören. Darüber hinaus können Sie täglich zehn Kilogramm Fische entnehmen von Arten, für die es kein Mindestmaß gibt. Für Wolgazander gibt es noch eine eigene Regelung: täglich dürfen bis zu drei Kilogramm entnommen werden.

Schonzeiten Ungarn

Schonzeiten in Ungarn

sind, wie fast immer, nicht für jedes Gewässer gleichermaßen gültig. Daher können die folgenden Angaben nur als erste Orientierung gesehen werden und sollten vor Angelbeginn auf jeden Fall noch einmal mit den Angaben in Ihrer Angelkarte abgeglichen werden.

Fischart Schonzeit
Bachforelle 01.10.-31.12.
Barbe 02.05.-15.06.
Hecht 15.02.-31.03.
Karpfen 02.05.-15.06.
Orfe, Nase, Zährte 02.05.-15.06.
Rapfen 01.03.-30.04.
Sterlet 01.05.-31.05.
Wels (unter 10kg/80cm) 02.05.-15.06.
Wolgazander 01.03.-31.05.
Zander 01.03.-30.04.

Mindestmaße Ungarn

Mindestmaße in Ungarn

können, wie in den meisten Ländern, regional von den folgenden allgemeinen Angaben abweichen. Daher sollten Sie vor Beginn des angelns Ihre Papiere (vor allem die Angelkarte, siehe dazu den Post zum  Angelschein Ungarn) genau lesen, damit es keine böse Überraschung gibt.

Fischart Mindestmaß in Metern
Bachforelle 0,22
Barbe 0,40
Forellenbarsch (Schwarbarsch) 0,30
Graskarpfen 0,40
Hecht 0,40
Karpfen 0,30
Quappe 0,20
Rapfen 0,40
Regenbogenforelle 0,22
Sterlet 0,45
Wels 0,50
Wolgazander 0,20
Zander 0,30

Angelschein Ungarn

Der Angelschein in Ungarn

besteht sozusagen aus zwei Dokumenten. Sie brauchen zunächst den Staatlichen Fischereischein und dann noch eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer, dass Sie beangeln wollen. Glücklicherweise ist es recht einfach an diese Dokumente zu kommen, denn Sie können zumeist nahe des Angelplatzes erworben werden: Gelegentlich gibt es sie tatsächlich direkt am Angelgewässer, aber ansonsten sind Angelgeschäfte oder auch Touristenbüros eine gute Anlaufstelle, um die Angelscheine bzw. Angelkarten in Ungarn zu erhalten. Die Touristenbüros sollten auch über das Internet zu finden und erreichen sein, sodass Sie im Zweifelsfall schon vor Reiseantritt klären können, ob Sie dort direkt einen ungarischen Angelschein und vielleicht sogar Angelkarten für die Umgebung bekommen können. Ansonsten sollte man Ihnen zumindest die richtigen Anlaufstellen nennen können.

Staatlicher Fischereischein

Um einen Staatlichen Fischereischein, quasi das ungarische Pendant zum Bundesfischereischein, zu bekommen, müssen Sie Ihren Personalausweis oder auch Ihren Reisepass vorlegen. Auch der Bundesfischereischein sollte nicht fehlen, denn Sie müssen eine bestandene Fischereiprüfung nachweisen können. Alternativ besteht laut dem ungarischen Anglerverband auch die Möglichkeit einen Ihren alten Angelschein aus Ungarn von einem früheren Aufenthalt vorzulegen. Jedoch sollten Sie sich nicht völlig darauf verlassen, dass das alte Dokument ohne weitere Papiere wirklich ausreicht. Lieber ein Stück Papier mehr dabei haben, als nachher nicht zum Angeln zu kommen, ist hier mit Sicherheit die beste Haltung. Ist alles beisammen, trennen Sie umgerechnet weniger als fünf Euro von den nötigen Papieren zum Angeln in Ungarn. Der staatliche Fischereischein in Ungarn ist immer für ein Jahr gültig.

Sonntag, 24. März 2013

Mindestmaße Frankreich

Die Mindestmaße in Frankreich

sind ähnlich wie der benötigte Angelschein in Frankreich oder auch die Schonzeiten in Frankreich oft sehr gewässerspezifisch. Trotzdem möchte ich Ihnen einige erste Orientierungen geben. Für folgende Arten gibt es ein Mindestmaß:

Fischart Mindestmaß in Metern
Hecht (Gewässer 2. Kategorie) 0,50
Saibling 0,35
Zander (Gewässer 2. Kategorie) 0,40
Äschen & Renken 0,40
Flussneunauge 0,20
Neunauge 0,40
Salmoniden (ausgenommen Meerforelle, Lachs und Saibling) 0,23
Schwarzbarsch (Black Bass, Forellenbarsch) 0,30
Meeräsche 0,20
Stör 1,80
Huchen 0,70