Montag, 1. April 2013

Allgemeine Gesetze zum Angeln in Polen

Gesetze zum Angeln in Polen

"Gesetze zum Angeln in Polen" klingt vielleicht ein wenig drastisch, wenn Sie gleich die folgenden Inhalte lesen. Möglicherweise würde "Vorschriften zum Angeln in Polen" das Thema auch treffen, aber der Begriff "Gesetze" schafft meines Erachtens immer noch am meisten Sensibilität bei deutschen Lesern, was mir wenigstens für den größten Teil der folgenden Punkte angebracht erscheint. Von den folgenden Punkten abgesehen, gelten natürlich auch Schonzeiten in Polen, sowie Mindestmaße in Polen. Um sich dort besser zurecht zu finden, habe ich ihnen auch eine Liste mit den polnischen Fischnamen zusammengestellt. Vergessen sie bitte auch nicht sich um einen polnischen Angelschein zu kümmern!

Was Sie schon vor dem Angeln in Polen bedenken sollten:

  • Wenn Sie vom Boot aus angeln möchten, dann muss das Boot von beiden Seiten mit Registrierungsnummern ausgestattet sein, die vom weiten gut sichtbar sind.So mancher Bootsverleiher in Polen oder auch ihr Vermieter, der es nur gut meint, berücksichtigt dies nicht. Vergewissern Sie sich also lieber kurz selbst, ob die Nummern angebracht sind, bevor es aufs Wasser geht!
  • Bei der Platzwahl gilt: Wer zuerst da ist hat das Vorrecht, auch wenn er auf Ihrem Hotspot vom Vortag steht. Nehmen Sie darauf Rücksicht und halten einen ausreichenden Abstand zum Nebenmann ein.
  • Angelruten müssen ständig unter Ihrer Aufsicht sein. Natürlich heißt das nicht, dass Sie die Ruten zum Anschlag bereit in der Hand halten müssen, aber nach dem ausbringen der Köder einen Ausflug zum Badestrand auf der anderen Seesseite zu unternehmen, würde ich Ihnen nicht raten wollen.
  • Sie müssen einen Hakenlöser bei sich haben: Natürlich kann man manchmal den Haken auch ohne extra Hakenlöser schonend aus dem Fischmaul lösen, aber Sie sollten dennoch immer einen dabei haben, damit Sie den Haken in jeder Situation schonend entfernen können.
  • Bei einer Wasserverschmutzung informieren sie die Behörden: Wenn Sie tote Fische, Ölflecken oder auch merkwürdig riechendes Wasser bemerken, müssen Sie dies unverzüglich melden. Das geht beispielsweise direkt beim Verband, aber die einfachste Maßnahme ist wohl die Verständigung der Polizei, die die Information an die entsprechenden Stellen weiterleitet.
  • Wenn Sie einen markierten Fisch fangen und entnehmen wollen, dann müssen Sie die Markierung an den Vorstand der (anglerischen) Bezirksverwaltung übersenden: Sollte dieser Fall tatsächlich einmal eintreten, dann entfernen Sie die Markierung samt einiger Schuppen über der Seitenlinie des Fischen. Notieren Sie Angaben zum Fisch (Art, Länge und Gewicht), sowie den Ort und das Datum des Fangs. Diese Informationen lassen Sie dann zusammen mit der Markierung dem Vorstand der regionalen Niederlassung des Verbandes zukommen.

Beim Angeln in Polen gilt im Allgemeinen:

  • Bei der Anzahl der Haken gibt es einige Dinge zu beachten:
    • Beim Ansitz dürfen Sie nicht mehr als einen Haken verwenden
    • Beim Fischen mit der Fliege sind zwei Haken erlaubt, wobei sie höchstens zwei Hakenspitzen besitzen dürfen und höchsten 30mm Durchmesser (Kreis um die Hakenspitzen) haben
    • Wenn Sie Spinnfischen oder auch Schleppen, dann dürfen die Kunstköder nicht mehr als zwei Haken mit vier Hakenspitzen haben und höchsten 30mm Durchmesser haben
    • Wenn Sie Eisangeln, dann dürfen sie maximal einen Drilling verwenden, die höchsten 20mm Durchmesser haben. Wenn Sie Kunstköder verwenden wollen, dann dürfen diese maximal zwei Drillinge haben und höchsten 20mm Durchmesser haben
  • Für die Köderwahl gilt:
    • Erlaubt sind natürliche Köder oder auch künstlich hergestellte Lockstoffe, wie auch in Deutschland üblich
    • Verboten ist es geschützte Pflanzen oder Tiere als Köder zu verwenden. Gleiches gilt auch für Rogen.
    • Als Köderfische dürfen nur Arten verwendet werden, die keinem Schonmaß unterliegen beziehungsweise dann wenn es ein Schonmaß gibt, muss dieses eingehalten werden. Sollte die Art zwar kein Schonmaß haben, aber einer Schonzeit unterliegen, dann muss diese natürlich auch beachtet werden. 
      • Die Köderfische müssen aus dem Gewässer stammen, in dem sie benutzt werden sollen.
      • Lebende Köderfische dürfen, unter Beachtung der zuvor beschriebenen Voraussetzungen, verwendet werden.
  •  Nachtangeln ist an den Verbandsgewässern grundsätzlich erlaubt, jedoch gilt dies nicht für Gewässer mit Forellen- beziehungsweise Äschenbestand. Dort darf nur von einer Stunde vor Sonnenaufgang bis zu einer Stunde nach Sonnenuntergang gefischt werden.
    • Das Nachtangeln in Seen ist vom Boot in Polen normalerweise verboten. Zwischen dem 1. Juni und 30. September ist es jedoch gestattet.
  • Sie dürfen ihr Boot nicht in der Fahrrinne verankern.
  • Sie dürfen Ihre gefangenen Fische nicht verkaufen oder verschenken.
  • Von Schleusen, Wehren, Dämmen, Fischtreppen und anderen Vorrichtungen, an denen Wasser aufgestaut wird, müssen Sie einen Mindestabstand von 50 Metern einhalten. Das gleiche gilt auch für Reusen, Stellnetze oder andere Vorrichtungen zum Fischfang.
  • Das angeln von Brücken aus ist verboten.
  • In ausgewiesenen Schutzzonen darf natürlich nicht geangelt werden.
  • Beim Hältern von Fischen gilt:
    • Setzkescher sind gestattet,
    • jedoch dürfen sie die Fische nicht länger als 24 Stunden hältern
    • auch dürfen Sie nicht mehr als das erlaubte Tageslimit an Fischen hältern
    • sollten Sie einen Lachs oder eine Äsche fangen, ist die Hälterung nicht gestattet
  • Einige Krebsarten, Amur oder auch Zwergwelse dürfen nach dem Fang nicht zurückgesetzt werden
  • Sie dürfen nicht, während Sie mit der Spinn- oder Fliegenrute unterwegs sind, noch weitere Ruten mit Naturködern ausgelegt haben
  • Beim Ansitz dürfen Sie maximal zwei Ruten verwenden
    • Halten Sie bei dieser Art zu angeln folgende Mindestabstände zum nächsten Angler ein: vom Ufer 10 Meter; zwischen zwei Booten 25 Meter; zwischen Boot und Ufer 50 Meter
  • Beim Spinnfischen müssen Sie folgende Mindestabstände zum nächsten Angler einhalten: Vom Ufer oder beim Waten 25 Meter und beim Angeln vom Boot 50 Meter.

Beim Eisangeln in Polen ist zu beachten:

  • Erlaubt sind zwei Ruten, wobei lediglich eine mit Mormyshka beködert sein darf.
  • Die Mormyshka dürfen nicht größer als 15 Millimeter sein.
  • Die Löcher im Eis müssen mindestens einen Durchmesser von 20 Zentimeter haben und der Abstand zwischen zwei Löchern muss mindestens einen Meter betragen.
  • Nachtangeln auf dem Eis ist verboten.
  • Hältern von Fischen ist beim Eisangeln verboten.
  • Halten Sie einen Mindestabstand von zehn Metern zu anderen Anglern ein.
  • Die Nutzung von Köderfischen ist verboten.